Archive for the ‘ Allgemeine News ’ Category

Am 12. Dezember wurde vom Landgericht Erfurt ein 29-jähriger Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Internet zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Er habe zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geschädigt, indem er einen Online-Shop eingerichtet und für die angebotenen Artikel – die er nie besaß – gegen Vorkasse Geld kassiert hat. 172.000€ hat er damit eingenommen, mit welchem er ins Ausland flüchten wollte. In Rumänien wurde er festgenommen.

Obwohl die Richter “erhebliche kriminelle Energie” sehen, da der Onlineshop professionell eingerichtet wurde und er damit das Weihnachtsgeschäft ausnutzte, was einige Rechnungen auf über 1.000€ brachte, erhalten wohl einige Geschädigte ihr Geld nicht zurück. Zu Gunsten des Angeklagten wurde außerdem sein Geständnis als auch der Leichtsinn des Kundenverhaltens gewertet.

Quelle: mdr

Gesetzesvorlage für Verbraucherschutz vor Abofallen im Bundestag angekommen

Über 5 Millionen User wurden alleine in Deutschland bereits Opfer von Abofallen. Sei es aufgrund von angeblicher Freeware oder scheinbar kostenlosen Services wie Gewinnspiele. Gezahlt wird häufig nur aus Angst vor höheren Kosten oder einem, für die Familie, unbezahlbaren Rechtsstreit. Druck und Unwissenheit der User wird ausgenutzt. Unwissenheit, da bei Verträgen häufig keine Zahlungsverpflichtung besteht. Ein einfacher Widerspruch oder eine Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung würde jedoch genügen.

Zukünftig sollen solche Abofallen der Vergangenheit angehören, denn eine Zahlungspflicht soll deutlich sichtbar gemacht werden. So schreibt haufe.de: “Die Zahlungspflicht muss hervorgehoben und der Preis gut erkennbar sein. In einem gesonderten Kästchen (Button) muss die Schrift„zahlungspflichtig bestellen“ erscheinen.

Auch die Merkmale und/oder Leistungen der bestellten Ware/Dienstleistung und deren Lieferkosten und Laufzeit müssen deutlich dargelegt werden.

Quelle: haufe.de

Gegen-Betrug.de wünscht frohe Weihnachten!

Ich wünsche euch allen frohe und besinnliche Weihnachten. Erholt euch von dem Alltagsstress! :)

 

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Werbeanrufen, bei denen man einen ARAL-Tankgutschein gewinnen kann:

“Es war einer dieser Werbeanrufe, die das Ziel haben, auf krumme Tour abzukassieren. Versprochen wurde der Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers.

Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter “mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn”. Bei den Kunden der Telekom Deutschland GmbH sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie möglicherweise auch unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt. Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt. Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Für alle, die bereits bezahlt haben, kommen die beiden Verbote zwar zu spät. Aber sie können mit Verweis auf das Inkassierungsverbot der Bundesnetzagentur das Geld zurückfordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der “mr. next id technologies GmbH” in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte man sich zunächst beim jeweiligen Telefonanbieter nach dieser Nummer erkundigen. Denn nur mit der ID kann der Verbraucher prüfen, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen. Rechtsrat und Hilfestellungen bietet die Verbraucherzentrale.”

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Ich habe hier bereits einmal über derartige Werbeanrufe berichtet.

Wenn auf Ihrer Telefonrechnung falsche Posten auftauchen, müssen Sie diese nicht bezahlen. Dies hat auch eine Hamburgerin so gehandhabt, woraufhin sie nur einen Teil der Rechnung beglich. Ihre Telefonfirma Telefónica dürfe weder mit einer Sperre drohen noch diese Drohung wahrmachen ohne die Forderung zu beweisen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11).

Die Kundin gab an, dass 163€ ihrer Rechnung für Sondernummern und Sonderdienste gelistet waren, die sie nie genutzt habe.

Test.de rät Folgendes:

Oft stehen auf der Telefon­rechnung Forderungen von unseriösen Drittanbietern, die einfach behaupten, einen Vertrag mit Ihnen zu haben. Legen Sie per Einschreiben Wider­spruch beim Telefonanbieter ein und nennen Sie die strittigen Posten. Danach lassen Sie die Rechnungs­last­schrift bei der Bank zurück­buchen und über­weisen nur den unstrittigen Betrag. Der Fremdanbieter muss erst den Vertrag mit Ihnen beweisen.

Quelle: Test.de

Das schwarze Schaf im November 2011 geht an moncleronlinekauf.com

Das schwarze Schaf ist ein Negativpreis für die dreisteste Rechtsverletzung im Netz. Im November ging dieser Preis an moncleronlinekauf.com! Es gibt kein Impressum, ein Kontakt ist lediglich per Formular via EMail möglich und bestellen könne man nur mit der Kreditkarte im Voraus.

Außerdem ist die Domain moncleronlinekauf.com erst im August 2011 registriert worden, und zwar von einem Mr Chen aus China.

Das schwarze Schaf beschreibt die Seite folgendermaßen:

Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen – damit locken viele Online-Händler. Jedoch gibt es unter ihnen auch zahlreiche schwarze Schafe, wie zum Beispiel die Seite moncleronlinekauf.com, die laut Verbrauchermeldungen bestellte und bereits bezahlte Ware nicht liefert. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) plant in diesem Jahr jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahren (insgesamt 24 Millionen Menschen), seine Weihnachtsgeschenke im Internet zu kaufen. Doch wer sich für  Online-Shopping entscheidet, sollte vorsichtig sein, denn viele unseriöse Internet-Shops locken mit scheinbar attraktiven Angeboten – wie auch moncleronlinekauf.com. Der Online-Shop bietet Jacken und Accessoires des italienischen Modeherstellers Moncler zu äußerst günstigen Preisen an. Bezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte. Die Lieferzeit ist mit 7-12 Werktagen angegeben. Wie OpSec in diesem Monat jedoch gemeldet wurde und auch verschiedenen Online-Foren zu entnehmen ist, wurden bestellte und bereits bezahlte Produkte überhaupt nicht geliefert.

Bei Preisen, die weit über 50 Prozent unterhalb der regulären Preise liegen, ist zudem äußerst fraglich, ob es sich bei den angebotenen Artikeln überhaupt um Originale handelt. Da die Produkte jedoch mit mehreren hundert Euro immer noch recht teuer sind, entsteht Verbrauchern, die vergeblich auf ihre Ware warten, ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Weitere Anhaltspunkte für die Unseriösität des Shops sind das fehlende Impressum, womit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, sowie Rechtschreibfehler. Dreist ist vor allem auch, dass der Betreiber der Seite, der namentlich nicht in Erscheinung tritt, den Namen eines Markenherstellers missbraucht, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Quelle: das schwarze schaf

Inkasso-Büros arbeiten mit System

Egal ob Mitfahrzentrale, Schnäppchenjagd oder Routenplaner. Die Abofallen warten überall!

So schreibt der Bayerische Rundfunk:

Laut Schufa treiben seriöse Inkasso-Büros keine strittigen Rechnungen aus sogenannten Abofallen ein. Unseriöse Inkasso-Büros haben da anscheinend weniger Berührungsängste. Sie werden teils sogar verdächtigt, mit den Geschäftsführern von Abofallen zu kooperieren – bis hin zur Postenverteilung. So sollen zum Beispiel Mitglieder der Abofallen-Unternehmen auch Posten in den Inkasso-Büros haben.

Einer davon ist Frank Drescher: Bei der Deutschen Zentral Inkasso ist der 30-Jährige aus Gammelsdorf bei Landshut als Einzelprokura geführt und ist gleichzeitig bei den Abofallen-Unternehmen OPM Media und Paid Content GmbH tätig. Drescher betreibt Internetseiten, die teure Kopien von Mitfahrer- und Wohnungsvermittlungs-Börsen sind wie beispielsweise Mitfahrzentrale-24.de, Mitwohnzentrale-24.de und analog dazu Drive2you und live2gether.

Quelle und gesamter Artikel: br.de

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