Archive for the ‘ Kaffeefahrten ’ Category

Hamburger Tourist AG lockt mit kostenloser Hamburgfahrt

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit:

Frau S. aus Mecklenburg-Vorpommern freute sich über die nette Einladung zu einem Ausflugstag in Hamburg aus Anlass des „50-jährigen Jubiläums der Hamburger Tourist AG”. Aufgeregt rief sie ihre Nichte in Hamburg an, um den Ausflug gleich mit einem Familienbesuch zu verbinden. Der Nichte kam die Sache komisch vor. Sie fing an zu recherchieren. Die Firma erweckt durch das Hamburger Wappen auf dem Briefpapier den Eindruck, von der Stadt mit der Tourismusförderung beauftragt zu sein.

Aber Achtung: Diese Firma steht in keinem Verhältnis zur Stadt Hamburg oder deren Fremdenverkehrsbüro. Dahinter steckt die Berliner Firma Firma MF Laris GmbH. Wie aus dem Schreiben – leider nur bei genauem Hinsehen – ersichtlich wird, müsse der Teilnehmer nach dem Frühstück bis zum Mittagessen eine Informationsveranstaltung. Informationen sind ja immer gut, aber leider wüsste ich gerne vorher, um was es dabei geht – ein Thema ist nirgends zu finden. Man könnte also einen Vormittag lang Informationen über Nahrungsergänzungsmittel, Heizdecken oder Rheumasalbe erhalten.

Daher der Rat: Schreiben ignorieren und eigenständig nach Hamburg fahren!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Polizei unterbindet Kaffeefahrt!

Kaffeefahrten sind allgemein bekannt und Senioren werden häufig überteuerte Artikel angeboten und mit geschickten Verkaufsstrategien zum Kaum gedrängt. Es ist der Polizei nun gelungen, eine solche Kaffeefahrt zu unterbinden, aber seht selbst:

Am 29.11.2011 wurde bei der PI Diessen bekannt das in einer Gaststätte in Greifenberg eine Verkaufsveranstaltung anläßlich einer sogenannten “Kaffeefahrt” stattfindet. Die Veranstaltung wurde bei der zuständigen Gemeinde Schondorf nicht angezeigt. In Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, Landratsamt Landsberg und Gemeinde Schondorf, wurde die Veranstaltung einer Kontrolle unterzogen. An der Veranstaltung nahmen 19 Personen, vorwiegend Senioren, aus dem Raum Ingolstadt teil. Diese wurden mit einem Bus zu der Veranstaltung gebracht. Von den Veranstaltern wurden unter anderem offensichtliche überteuerte Topfsets, Matratzen, u.a. angeboten. Einige Teilnehmer hatten schon Verträge abgeschlossen. Nach Darlegung des Sachverhaltes und Intervention bei den Veranstaltern konnten diese ihre Kaufverträge rückgängig machen. Die Veranstaltung wurde anschließend aufgelöst. Kaufverträge und Waren wurden vom Landratsamt sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen, einen 44jährigen- und 48jährigen Mann, wurden Ermittlungen nach dem Gewerberecht eingeleitet. Sollten sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf Straftatbestände ergeben, wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen das mit einer Teilnahme an einer sogenannten “Kaffeefahrt” sehr vorsichtig umgegangen werden soll. Oftmals werden überteuerte Produkte angeboten und die Teilnehmer werden durch geschicktes Verkaufsverhalten der Veranstalter zu einem Kauf gebracht. Grundsätzlich hat man zwar ein 14tägiges Rücktrittsrecht von einem Kauf, sein bereits bezahltes Geld bekommt man aber in der Regel nicht mehr zurück.

Quelle: Bayregio

Auf die Busfahrt folgt die Abzocke

Treffpunkt für die Abfahrt ist laut Brief am Donnerstag, 7. April, um 5.30 Uhr am Brinkumer ZOB. „Nehmen Sie sich an diesem Tag ruhig etwas Zeit, denn wir haben ein interessantes Rahmenprogramm für Sie vorbereitet“, heißt es in dem Schreiben des Unternehmens, das als Anschrift lediglich ein Postfach in Bethen (Landkreis Cloppenburg) angibt.

„Das klingt nach einer Lockung zu einer Werbe- oder Verkaufsveranstaltung“, sagt Staatsanwältin Dr. Carolin Castagna von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Dort würden den Teilnehmern dann überteuerte Produkte zum Kauf angeboten.

Im Schreiben, das die Gustafssons erhalten haben, wird dafür gezielt Druck aufgebaut. Sätze wie „Ich brauche Ihnen nicht mehr zu sagen, dass dies die allerletzte Möglichkeit ist, sich die Summe auszahlen zu lassen“ oder „Streng genommen muss ich den Betrag jetzt ausbuchen und ihr Gewinn verfällt“, sollen die Adressaten zum Mitfahren bewegen.

Auch die Verbraucherzentrale Bremen befasst sich mit entsprechenden Schreiben. Angesprochen auf „Jensen – Weise – Feldhaus“ sagt Gabriele Zeugner aus der Verbraucherrechtsabteilung: „Der Name sagt uns was – leider.“ Gerade in jüngster Zeit kämen vermehrt Menschen in ihr Büro, die Post aus Bethen bekommen hätten. „Mein Tipp ist: Nicht auf die Briefe reagieren und am besten gleich ins Altpapier damit.“

Man müsse sich die Anschreiben nur mal gründlich durchlesen, um zu merken, dass es sich um Abzocke handelt. „Ich mache meinen Beruf seit 32 Jahren. Seitdem beschäftigen mich auch solche Firmen. Geld von denen hat noch keiner unserer Klienten bekommen.“

Quelle: kreiszeitung

„Schon BEZahlt.Danke“- nur ein Lockruf zur Kaffeefahrt

Einen Gewinn in Höhe von 1875 Euro verspricht derzeit ein Schreiben, das viele Verbraucher Sachsen-Anhalts erhalten. „Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Gebühren“ heißt es weiter in dem Schreiben mit dem Briefkopf „Schon BEZahlt.Danke.“ ,
Um welche Gebühren es sich handelt, ist zwar völlig offen, aber die Worte „Schon BEZahlt.Danke.“, die Farbgebung und das Schriftbild suggerieren den Adressaten, dass es sich wohl um die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) handeln würde. Der Absender versteckt sich hinter einer Postfachadresse in Lastrup.

Das Schreiben entpuppt sich nach genauer Betrachtung als Einladung zur Kaffeefahrt. Die vermeintlichen Gewinner sollen sich zur Gewinnübergabe anmelden, für das leibliche Wohl sei gesorgt, auch eine Sonderprämie wird in Aussicht gestellt:„Ein neuer LCD-Flachbildfernseher inklusive ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihr neues Gerät“ wird versprochen, vorausgesetzt ein weiterer Kunde wird mitgebracht.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, sich von derartigen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechungen nicht blenden zu lasen. Diese Einladungen können getrost im Papierkorb entsorgt werden.

Update: Die Betrüger sind wohl deutschlandweit unterwegs, bitte aufpassen!

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Update 2: Die Schreiben im Ruhrgebiet gehen wohl auf das Postfach 49644 Vahren.

4.9644 Vahren

Warnung vor vermeintlichen „Waschmittel“-Werbefahrten

Die Firma DVA DELTA VITAL AG (Zervartis AG) versendet schweizweit dubiose Einladungen zu Werbefahrten mit unseriösen Gewinnversprechen. Dabei werden die Adressaten zu einem gratis Ausflug inkl. kostenlosem Mittagessen eingeladen, und es werden Zusatzgewinne wie z. B. Waschmittel (Persil, Ariel, Omo etc.) versprochen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Henkel & Cie. AG sich in keiner Form an solchen Werbefahrten beteiligt und sich von solchen Veranstaltungen distanziert. Wir verurteilen derartige Werbefahrten, weil diese sowohl unser Unternehmen und unsere Marken in Verruf bringen als auch die Gutmütigkeit und das Vertrauen der Leute ausnutzen. Leider ist es unserer Unternehmung jedoch nur beschränkt möglich, juristisch gegen solche Veranstalter vorzugehen.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie vor solchen unlauteren Aktionen warnen. Die Henkel & Cie. AG rät Ihnen, solche Schreiben zu vernichten und sich von derartigen Werbeveranstaltungen fernzuhalten. Wir bitten Sie, auch Ihr Umfeld entsprechend zu warnen.

Hier finden Sie ein Beispiel einer solchen Einladung.

Quelle: Henkel Lifetimes

Fiese Gehirnwäsche statt frohes Shoppen

Zehn Stunden für die 9 Kilometer von Muri ins Westside: Die Berner Zeitung hat eine Abzockerreise von Olympia-Touristik inkognito begleitet. Statt dem versprochenen Bargewinn warteten aggressive Verkäufer und unnütze Produkte zu Wucherpreisen.

«Sie wollen doch gesund bleiben, dafür biete ich Ihnen eine Weltneuheit an, Bio-Magnetfeld-Decken in allen Varianten, die das Leben verlängern.» Wer die Kraft der Magnetfelder zur besseren Blutzirkulation nicht nutze, der werde krank. … Doch die Bettdecken hätten halt ihren Preis von 3300 Franken, schliesslich sei die Gesundheit etwas wert. …

Ob Olympia-Touristik, Silber-Reisen, Genial-Reisen, Arriva-Reisen, Zervertis AG, Swiss Media AG, Jasmin-Touristik, Möven-Touristik oder Delta Vital AG: Hinter all diesen Firmen, welche Abzockerfahrten organisieren, steckt derselbe Geschäftsmann: Philipp Löw aus Oetwil an der Limmat führt ein undurchsichtiges Konglomerat von Firmen, welche alle paar Wochen ihren Namen ändern.

Quelle und vollständiger Bericht: Berner Zeitung

Reiseverträge nicht auf Kaffeefahrten abschließen

Verbraucherzentrale warnt vor Abzockern einer Beratungs- und Servicegebühr

Immer wieder landen Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten. Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. Das ist nicht neu und das funktioniert.

Was aber auffällig bei den gegenwärtig stattfindenden Kaffeefahrten zugenommen hat, ist der Verkauf von Reisen. Hier haben ganze Heerscharen von Anbietern einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Während der Verkaufsveranstaltung wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an. Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der Reiseverträge meist ohne konkrete Ort- und Zeitangaben auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.

Das verdeutlicht auch der aktuell vorliegende Fall einer 82-jährigen Verbraucherin, die sich nicht nur zwei Reisen für jeweils zwei Personen aufschwatzen lies, obwohl sie niemanden zum gemeinsam Verreisen vorweisen kann, sondern auch noch zwei Mal für jeweils zwei Personen eine Beratungs- und Servicegebühr von insgesamt 316 Euro zahlte, obwohl sie nur allein “beraten” oder besser gesagt abgezockt worden ist. Der Reiseveranstalter mit Sitz in Luxemburg reagiert natürlich nicht auf ihre Schreiben.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr, getreu nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im regulären Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die man dann auch einfordern kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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