Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Werbeanrufen, bei denen man einen ARAL-Tankgutschein gewinnen kann:

“Es war einer dieser Werbeanrufe, die das Ziel haben, auf krumme Tour abzukassieren. Versprochen wurde der Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers.

Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter “mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn”. Bei den Kunden der Telekom Deutschland GmbH sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie möglicherweise auch unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt. Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt. Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Für alle, die bereits bezahlt haben, kommen die beiden Verbote zwar zu spät. Aber sie können mit Verweis auf das Inkassierungsverbot der Bundesnetzagentur das Geld zurückfordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der “mr. next id technologies GmbH” in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte man sich zunächst beim jeweiligen Telefonanbieter nach dieser Nummer erkundigen. Denn nur mit der ID kann der Verbraucher prüfen, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen. Rechtsrat und Hilfestellungen bietet die Verbraucherzentrale.”

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Ich habe hier bereits einmal über derartige Werbeanrufe berichtet.

Wenn auf Ihrer Telefonrechnung falsche Posten auftauchen, müssen Sie diese nicht bezahlen. Dies hat auch eine Hamburgerin so gehandhabt, woraufhin sie nur einen Teil der Rechnung beglich. Ihre Telefonfirma Telefónica dürfe weder mit einer Sperre drohen noch diese Drohung wahrmachen ohne die Forderung zu beweisen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11).

Die Kundin gab an, dass 163€ ihrer Rechnung für Sondernummern und Sonderdienste gelistet waren, die sie nie genutzt habe.

Test.de rät Folgendes:

Oft stehen auf der Telefon­rechnung Forderungen von unseriösen Drittanbietern, die einfach behaupten, einen Vertrag mit Ihnen zu haben. Legen Sie per Einschreiben Wider­spruch beim Telefonanbieter ein und nennen Sie die strittigen Posten. Danach lassen Sie die Rechnungs­last­schrift bei der Bank zurück­buchen und über­weisen nur den unstrittigen Betrag. Der Fremdanbieter muss erst den Vertrag mit Ihnen beweisen.

Quelle: Test.de

Kaffeefahrten sind allgemein bekannt und Senioren werden häufig überteuerte Artikel angeboten und mit geschickten Verkaufsstrategien zum Kaum gedrängt. Es ist der Polizei nun gelungen, eine solche Kaffeefahrt zu unterbinden, aber seht selbst:

Am 29.11.2011 wurde bei der PI Diessen bekannt das in einer Gaststätte in Greifenberg eine Verkaufsveranstaltung anläßlich einer sogenannten “Kaffeefahrt” stattfindet. Die Veranstaltung wurde bei der zuständigen Gemeinde Schondorf nicht angezeigt. In Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, Landratsamt Landsberg und Gemeinde Schondorf, wurde die Veranstaltung einer Kontrolle unterzogen. An der Veranstaltung nahmen 19 Personen, vorwiegend Senioren, aus dem Raum Ingolstadt teil. Diese wurden mit einem Bus zu der Veranstaltung gebracht. Von den Veranstaltern wurden unter anderem offensichtliche überteuerte Topfsets, Matratzen, u.a. angeboten. Einige Teilnehmer hatten schon Verträge abgeschlossen. Nach Darlegung des Sachverhaltes und Intervention bei den Veranstaltern konnten diese ihre Kaufverträge rückgängig machen. Die Veranstaltung wurde anschließend aufgelöst. Kaufverträge und Waren wurden vom Landratsamt sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen, einen 44jährigen- und 48jährigen Mann, wurden Ermittlungen nach dem Gewerberecht eingeleitet. Sollten sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf Straftatbestände ergeben, wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen das mit einer Teilnahme an einer sogenannten “Kaffeefahrt” sehr vorsichtig umgegangen werden soll. Oftmals werden überteuerte Produkte angeboten und die Teilnehmer werden durch geschicktes Verkaufsverhalten der Veranstalter zu einem Kauf gebracht. Grundsätzlich hat man zwar ein 14tägiges Rücktrittsrecht von einem Kauf, sein bereits bezahltes Geld bekommt man aber in der Regel nicht mehr zurück.

Quelle: Bayregio

Das schwarze Schaf ist ein Negativpreis für die dreisteste Rechtsverletzung im Netz. Im November ging dieser Preis an moncleronlinekauf.com! Es gibt kein Impressum, ein Kontakt ist lediglich per Formular via EMail möglich und bestellen könne man nur mit der Kreditkarte im Voraus.

Außerdem ist die Domain moncleronlinekauf.com erst im August 2011 registriert worden, und zwar von einem Mr Chen aus China.

Das schwarze Schaf beschreibt die Seite folgendermaßen:

Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen – damit locken viele Online-Händler. Jedoch gibt es unter ihnen auch zahlreiche schwarze Schafe, wie zum Beispiel die Seite moncleronlinekauf.com, die laut Verbrauchermeldungen bestellte und bereits bezahlte Ware nicht liefert. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) plant in diesem Jahr jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahren (insgesamt 24 Millionen Menschen), seine Weihnachtsgeschenke im Internet zu kaufen. Doch wer sich für  Online-Shopping entscheidet, sollte vorsichtig sein, denn viele unseriöse Internet-Shops locken mit scheinbar attraktiven Angeboten – wie auch moncleronlinekauf.com. Der Online-Shop bietet Jacken und Accessoires des italienischen Modeherstellers Moncler zu äußerst günstigen Preisen an. Bezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte. Die Lieferzeit ist mit 7-12 Werktagen angegeben. Wie OpSec in diesem Monat jedoch gemeldet wurde und auch verschiedenen Online-Foren zu entnehmen ist, wurden bestellte und bereits bezahlte Produkte überhaupt nicht geliefert.

Bei Preisen, die weit über 50 Prozent unterhalb der regulären Preise liegen, ist zudem äußerst fraglich, ob es sich bei den angebotenen Artikeln überhaupt um Originale handelt. Da die Produkte jedoch mit mehreren hundert Euro immer noch recht teuer sind, entsteht Verbrauchern, die vergeblich auf ihre Ware warten, ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Weitere Anhaltspunkte für die Unseriösität des Shops sind das fehlende Impressum, womit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, sowie Rechtschreibfehler. Dreist ist vor allem auch, dass der Betreiber der Seite, der namentlich nicht in Erscheinung tritt, den Namen eines Markenherstellers missbraucht, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Quelle: das schwarze schaf

Egal ob Mitfahrzentrale, Schnäppchenjagd oder Routenplaner. Die Abofallen warten überall!

So schreibt der Bayerische Rundfunk:

Laut Schufa treiben seriöse Inkasso-Büros keine strittigen Rechnungen aus sogenannten Abofallen ein. Unseriöse Inkasso-Büros haben da anscheinend weniger Berührungsängste. Sie werden teils sogar verdächtigt, mit den Geschäftsführern von Abofallen zu kooperieren – bis hin zur Postenverteilung. So sollen zum Beispiel Mitglieder der Abofallen-Unternehmen auch Posten in den Inkasso-Büros haben.

Einer davon ist Frank Drescher: Bei der Deutschen Zentral Inkasso ist der 30-Jährige aus Gammelsdorf bei Landshut als Einzelprokura geführt und ist gleichzeitig bei den Abofallen-Unternehmen OPM Media und Paid Content GmbH tätig. Drescher betreibt Internetseiten, die teure Kopien von Mitfahrer- und Wohnungsvermittlungs-Börsen sind wie beispielsweise Mitfahrzentrale-24.de, Mitwohnzentrale-24.de und analog dazu Drive2you und live2gether.

Quelle und gesamter Artikel: br.de

“Seit dem Wochenende versuchen Betrüger durch gefälschte E-Mails an persönliche Daten von Adressaten der Mail zu gelangen. Sie geben sich in der E-Mail als „Deutsche Bundesbank“ aus und weisen auf eine zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den führenden Kreditkartenunternehmen ins Leben gerufene Kooperation hin. Deren Ziel sei es, den illegalen Handel mit gestohlenen Kreditkarten zu unterbinden. Der Absender der gefälschten E-Mail gibt vor, Kreditkarten im Notfall zeitnah sperren zu wollen und fordert die Adressaten auf, sich auf dem in der Mail angegebenen Portal zu verifizieren. Alle nicht verifizierten Datensätze würden zum 01. Dezember 2011 gesperrt.

Es handelt sich dabei um einen der täglich zunehmenden Betrugsversuche, um an die Kreditkartendaten, PINs oder andere Zugangsdaten der Bankkunden zu gelangen.

Wir erinnern daran, dass der Kunde seine persönlichen Legitimationsdaten (sog. Authentifizierungsinstrumente) für Karten, Internetzahlungen usw. strikt nur an autorisierte Personen und über autorisierte Kommunikationswege weitergeben darf.

Die Mail stammt nicht von der Deutschen Bundesbank. Bei der E-Mail handelt es sich um eine Form von Phishing, in der die Empfänger durch eine offiziell wirkende E-Mail zur Preisgabe von persönlichen Informationen verleitet werden sollen. Die Deutsche Bundesbank warnt eindringlich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.”

 

Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Tropmi Payment GmbH verschickt derzeit Rechnungen, weil Nutzer sich angeblich vor über zwei Jahren bei top-of-software angemeldet haben.

Top-of-software ist schon lange für ihre Tricks bekannt, beispielsweise wurde einem gesagt, man müsse verschiedene Programme auf dem Computer installieren um Videos im Internet ansehen zu können. Dabei musste man persönliche Daten eingeben und kurz darauf erhielt man eine Rechnung über 96€ von der Firma Antassia GmbH (Betreiber von top-of-software), deren Geschäftsführer Alexander Varin auch  opendownload.de betreibt. Auf die, die nicht zahlen, wurde mit Drohungen Druck gemacht.

Nun verschickt die Tropmi Payment GmbH (nach eigenen Angaben eine Tochterfirma der “Content Services Limited”) wieder Rechnungen über 96€. Es seien die 96€ für das zweite Jahr Nutzung von top-of-software fällig. Jeder der eine Rechnung erhält, solle genau nachdenken ob er wirklich über die Kosten aufgeklärt war und sich bewusst angemeldet hat. Sonst wurde man möglicherweise getäuscht, und man solle sich überlegen ob man wirklich zahlen möchte.

Es wird auch nicht erwartet, dass die Tropmi GmbH weiter geht als Drohbriefe zu schreiben. Gegen die Vorgängerfirma Antassia GmbH ist der Verbraucherschutz erfolgreich vorgegangen.

Quelle: Computerbetrug

Sitemap
BlogPingR.de - Blog Ping-Dienst, Blogmonitor Blogverzeichnis Law Blogs - BlogCatalog Blog Directory Blogverzeichnis Free PageRank Checker
eXTReMe Tracker