Achtung vor Abofalle durch Locken mit Tankgutschein

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt derzeit vor Abofallen-Betrügern am Telefon. So wird einem erst versprochen einen Tankgutschein über 10€ gewonnen zu haben und zwecks der Registrierung solle man zurückrufen. Bei den derzeitigen Benzinpreisen nehmen dies natürlich viele Personen wahr – doch dann schnappt die Falle zu und es werden wöchentlich 10€ über die Telefonrechnung abgebucht.

Außerdem erhält man Post, dass man an 50 Gewinnspielen teilnimmt und dafür 9,90€/Woche zahlen müsse. Der Absender des Schreibens ist “Postfach Tankgutschein Düsseldorf”.

Da die Verbraucher keinem Abovertrag zugestimmt haben, ist ihre Wut verständlich, daher rät die Verbraucherzentrale:

Wer einen solchen Anruf erhalten hat, sollte unbedingt regelmäßig und genau seine Telefonrechnung prüfen. Wenn sich dieser fragwürdige Posten auf der Telefonrechnung befindet, heißt es schriftlich Widerspruch einzulegen, dem Rechnung stellenden Telekommunikationsdienstleister mitzuteilen, dass kein Vertragsschluss über ein Gewinnabo erfolgt ist.

Außerdem solle der Betrag auf keinen Fall gezahlt werden.

Weitere Informationen und Quelle: VZ Sachsen-Anhalt

Verbraucherzentrale warnt vor Video-Aktuell Betriebs GmbH

Bei “Video-Aktuell” entpuppt sich die Treueprämie als kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement

Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette “Video-Aktuell Betriebs GmbH”, denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als “Treuepräsent” angeboten wird.

Das in ganz Schleswig-Holstein an “treue Kunden” der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.

Listig wird den Angeschriebenen empfohlen auf dem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift als die von Video-Aktuell vorgeschlagene auszuwählen und dabei auch die eigenen Kontodaten nebst einer Einzugsermächtigung zu übermitteln.
Wer den Auswahlcoupon ausfüllt und an Video-Aktuell absendet hat einen Abonnementvertrag abgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Angeschriebenen, die kein Abonnement abschließen wollen, dies kurzfristig Video-Aktuell unter Angabe der Kundennummer mitzuteilen, zu Beweiszwecken per Einschreiben Rückschein.

Wer nur das Treuepräsent in Form des für 3 Monate kostenlosen Zeitschriftenbezugs nutzen möchte, kann den Auswahlcoupon ausfüllen und absenden. Keinesfalls versäumt werden sollte dann die rechtzeitige Kündigung unter Angabe der Kundennummer und zwar spätestens 6 Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Gratisbelieferung. Damit diese Kündigungsfrist nicht versäumt wird, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben Rückschein schon nach Erhalt der ersten Zeitschrift abzuschicken an: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG , Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf.

Wer die Gratisbelieferung nicht rechtzeitig kündigt kann dass Abo erst zum Ende des einjährigen Bezugszeitraumes beendigen. Die Kündigung muss dann spätestens 6 Wochen vor Ablauf bei der PVZ Pressevertriebszentrale eingehen.

Mehr Informationen auch zur “PVZ Pressevertriebszentrale” erhalten Sie über die Suchmaschine auf unserer Website www.verbraucherzentrale-sh.de.

Bei allen Fragen zum Verbraucherrecht hilft die Rechtsberatung der Vebraucherzentrale.

Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.

Der Verbraucherschützer bekräftigte seine Forderung, Warteschleifen bei Service-Hotlines sollten nicht erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr kostenlos sein. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats berät an diesem Donnerstag über die Regierungspläne. Die Regelung könnte im Sommer in Kraft treten, die Warteschleifen wären dann erst ab Sommer 2012 kostenlos. (dpa) / (jk)

Quelle: heise.de

Wie eine 80-jährige per Telefon abgezockt wird

„Dann machen wir jetzt zu Ihrer Sicherheit einen Datenabgleich“, tönt es aus dem Hörer. Bestimmend, rasend schnell kommen die Sätze hintereinander. Dem Opfer bloß keine Zeit zum Nachdenken geben. Fast immer will die Schnellsprecherin von der überforderten Rentnerin nur ein „Ja“ hören.

Als die Anruferin alle Daten hat, drückt sie de Rentnerin ein Gewinnspiel-Abo aufs Auge, für 59 Euro. An 200 Gewinnspielen werde die Wiesbadenerin pro Monat teilnehmen, wie auch an der „Superrente“.

Hannah S. hat das Gespräch längst vergessen, da flattert ihr eine Zahlungsaufforderung ins Haus: 242 Euro fordert die Volox Inkasso, im Auftrag der FS Zahlungsverwaltungsmanagement. Zahlungsverzug plus Inkassokosten. Beim Abbuchen vom Konto sind die Abzocker gescheitert: Weil das Konto über Jahre hinweg regelrecht geplündert wurde, hat die Bank in Absprache mit der 80-Jährigen solchen Abbuchungen einen Riegel vorgeschoben.

Quelle und vollständiger Bericht: Wiesbadener Tagblatt

Abofallen: Gerichte entscheiden unterschiedlich

Mal schnell ein leckeres Kochrezept für die nächste Party oder die günstigste Route für den Urlaub gesucht – wer im Internet arglos seine Daten preisgibt und Kostenhinweise übersieht, landet mit einem unbedachten Klick schnell in einer Abofalle. Dies mussten leider auch viele Thüringer erfahren, die sich durch geschickt versteckte Kostenhinweise von Anbietern diverser Internetseiten über den Tisch gezogen fühlten.

Künftig werden Verbraucher bei einer “Anmeldung” und beim Lesen von “Vertragsinformationen” noch aufmerksamer sein müssen, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen und verweist auf einen aktuellen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichtes in Sachen “Webtains GmbH“. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Webseiten in ihrer aktuellen Version hinreichende Hinweise auf die Entgeltlichkeit des Internetangebotes enthielten. Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. bedauert diese verbraucherunfreundliche Entscheidung. Sie sieht aber für Betroffene keinen Grund, sich von Mahnungen einschüchtern zu lassen, die die Firma Webtains GmbH unter Bezugnahme auf diese Entscheidung derzeit an Verbraucher verschickt.
Angeblich abgeschlossene Verträge können jederzeit widerrufen werden, da die Webtains GmbH nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. auf den betroffenen Webseiten nicht korrekt belehrt.

Verbraucherschützer hätten sich einen verbraucherfreundlicheren Beschluss gewünscht. Selbst erfahrene User erkennen Preishinweise oft nicht auf den ersten Blick, vor allem wenn sie versteckt zwischen anderen Informationen und drucktechnisch nicht gesondert hervorgehoben sind. Darüber hinaus müssen Internetnutzer nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen auch kostenlos angeboten werden, so das Landgericht Hanau in seiner Entscheidung 2007. Bestätigt wurde diese Auffassung auch vom Oberlandesgericht Frankfurt.

Um zweifelhaften Firmen nicht auf den Leim zu gehen, sollten Internetnutzer bei der Suche nach Informationen deshalb auf der Hut sein:

  • Vor einer Anmeldung unbedingt Vertragsinformationen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen genau durchlesen und nach Kostenhinweisen suchen. Nicht versäumen, bis ans Ende der Seite zu scrollen. Laufzeiten und Kündigungsfristen deuten auf eine mögliche Vertragsbindung und Kosten hin.
  • Wird auf ein Widerrufsrecht verwiesen?
  • Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe der Identität und Anschrift des Betreibers im Impressum der Internetseite. Ist nur ein Postfach angegeben oder der Anbieter sitzt möglicherweise im Ausland, ist Vorsicht geboten. Reklamationen werden dann kaum durchzusetzen sein.
  • Achtung, wenn die Eingabe von Kontaktdaten (Name, Adresse) und/oder der Telefonnummer verlangt wird.

Ist man trotz aller Vorsicht hereingefallen, können Betroffene unter Umständen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und sich so vom Vertrag lösen. Beratung und Unterstützung dazu gibt es in allen Verbraucherberatungsstellen.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

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