Gesetzesvorlage für Verbraucherschutz vor Abofallen im Bundestag angekommen

Über 5 Millionen User wurden alleine in Deutschland bereits Opfer von Abofallen. Sei es aufgrund von angeblicher Freeware oder scheinbar kostenlosen Services wie Gewinnspiele. Gezahlt wird häufig nur aus Angst vor höheren Kosten oder einem, für die Familie, unbezahlbaren Rechtsstreit. Druck und Unwissenheit der User wird ausgenutzt. Unwissenheit, da bei Verträgen häufig keine Zahlungsverpflichtung besteht. Ein einfacher Widerspruch oder eine Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung würde jedoch genügen.

Zukünftig sollen solche Abofallen der Vergangenheit angehören, denn eine Zahlungspflicht soll deutlich sichtbar gemacht werden. So schreibt haufe.de: “Die Zahlungspflicht muss hervorgehoben und der Preis gut erkennbar sein. In einem gesonderten Kästchen (Button) muss die Schrift„zahlungspflichtig bestellen“ erscheinen.

Auch die Merkmale und/oder Leistungen der bestellten Ware/Dienstleistung und deren Lieferkosten und Laufzeit müssen deutlich dargelegt werden.

Quelle: haufe.de

Achtung vor Abofalle durch Locken mit Tankgutschein

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt derzeit vor Abofallen-Betrügern am Telefon. So wird einem erst versprochen einen Tankgutschein über 10€ gewonnen zu haben und zwecks der Registrierung solle man zurückrufen. Bei den derzeitigen Benzinpreisen nehmen dies natürlich viele Personen wahr – doch dann schnappt die Falle zu und es werden wöchentlich 10€ über die Telefonrechnung abgebucht.

Außerdem erhält man Post, dass man an 50 Gewinnspielen teilnimmt und dafür 9,90€/Woche zahlen müsse. Der Absender des Schreibens ist “Postfach Tankgutschein Düsseldorf”.

Da die Verbraucher keinem Abovertrag zugestimmt haben, ist ihre Wut verständlich, daher rät die Verbraucherzentrale:

Wer einen solchen Anruf erhalten hat, sollte unbedingt regelmäßig und genau seine Telefonrechnung prüfen. Wenn sich dieser fragwürdige Posten auf der Telefonrechnung befindet, heißt es schriftlich Widerspruch einzulegen, dem Rechnung stellenden Telekommunikationsdienstleister mitzuteilen, dass kein Vertragsschluss über ein Gewinnabo erfolgt ist.

Außerdem solle der Betrag auf keinen Fall gezahlt werden.

Weitere Informationen und Quelle: VZ Sachsen-Anhalt

“Die Jury hilft” ist eine Ombudssendung des rbb Fernsehens. In einer unserer nächsten Ausgaben werden wir uns mit den Gefahren und Fallstricken im Internet beschäftigen. Damit dieses Thema nachvollziehbar dargestellt werden kann, suchen wir Verbraucher, die bspw. Opfer von Abofallen, Gewinnspielen oder Betrug im Internet geworden sind, die Probleme mit der Datensicherheit – etwa in Sozialen Netzwerken – oder mit Online-Handel hatten. Auch Fälle von Abmahnungen bei Downloads/Filesharing sind für uns interessant.

Die Betroffenen sollten möglichst im Sendegebiet Berlin/Brandenburg wohnen. Die Sendung “Die Jury hilft” ist lösungsorientiert, d.h. wir versuchen gemeinsam mit Anwälten und Institutionen konkrete Probleme für die Betroffenen zu lösen.

Wer von Internet-Betrügern über den Tisch gezogen wurde oder andere Probleme “im Netz” hat und bereit ist, dies vor einer Kamera zu schildern, möge sich kurzfristig (spät. bis zum 30. September 2011) direkt an die Redaktion “Die Jury hilft” wenden: diejuryhilft@rbb-online.de

 

Ich persönlich finde, dass man dort sehr gute Hilfe finden kann und würde mich freuen, wenn ich damit Betrugsopfern helfen kann. Wenn ich jemandem von euch damit helfen könnte, würde ich mich über eine kurze Mitteilung sehr freuen :) Gerne vermittle ich euch auch direkt an die Redaktion – einfach kommentieren oder mit mir Kontakt aufnehmen.

Achtung vor Abofalle: total-blond.de und danis-homepage.de

Herr R. hat mich kontaktiert und auf  einen “jämmerlichen Abzockversuch” durch total-blond.de hingewiesen. Nach kurzer Recherche bin ich auf Informationen zu dieser Seite geworden und wurde ebenfalls auf danis-homepage.de aufmerksam.

Beide Webseiten zielen über Chats auf Jugendliche ab, welche sich ohne darüber nachzudenken registrieren. Dabei gehen sie ein sogenanntes “Softerotik”-Abonnement ein, welches 69€ im Monat kostet. Dabei kann man nicht leugnen, dass auf der Startseite selbst diese Kostennote aufzeigt, jedoch nur schlecht leserlich (klein und in grauer Schrift auf weißem Hintergrund).

 

Falls Jugendliche in die Abofalle tappten, gilt zuallererst, dass Jugendliche ohne Zustimmung ihrer Eltern keinen Vertrag (für ein Abonnement) abschließen dürfen. Außerdem rät Facto24, dass auf Mahnungen erst beachtet werden sollen, wenn diese von einem Amtsgericht kommen und auf eine Weitergabe von persönlichen Daten an die Betreiber von total-blond.de und danis-homepage.de soll verzichtet werden.

Weiter rät facto24 Eltern im Falle einer Mahnung, dieser wegen Minderjährigkeit der Kinder zu widersprechen.

Quelle, weiterführende Informationen und ein Musterschreiben dazu gibt es bei facto24.

Achtung Abofalle: www.outlets.de

Ich wurde von einem Verbraucher auf outlets.de aufmerksam gemacht. Dieser versucht mit einer Abofalle sein Geld zu machen.

Man findet keinerlei Hinweis auf die Kosten von 8 Euro monatlich, außer in den AGB. Wenn man diese nicht vollständig liest, kann das schnell teuer werden, denn Verbraucher werden bei Nutzung des Wiederrufsrechts Paragraphen um die Ohren gehauen, damit diese eingeschüchtert werden.

Auch der Geschäftsführer Thomas Frank ist laut verbraucherschutz.de bereits mehrmals wegen Abzocke, zum Beispiel mit fabrik.de aufgefallen.

Planet49 betreibt dubioses Quiz

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet wird ein Quiz im Internet unter www.champions-quiz.de beworben. Da kann man seinen Gewinn (ein Apple-Produkt) selbst aussuchen, beispielsweise ein iPad oder das iPhone 4. Um die Teilnahme zu bestätigen muss man seine Handynummer eingeben, damit man die SMS, die hierfür nötig ist, bestätigen kann.

Und genau da ist die Falle: Im Kleingedruckten steht geschrieben, dass man mit Eingabe der Handynummer einen Vertrag eingeht, der monatlich 4,99€ kostet und sich zu allem Überfluss auch noch automatisch verlängert!

Die Verbraucherzentrale spricht den Verbrauchern gute Argumente zu, dieses Geld nicht zahlen zu müssen:

“In solchen Fällen ist es grundsätzlich zu keinem Vertragsschluss gekommen. Der im so genannten Kleingedruckten versteckte Preishinweis genügt nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung und wird somit nicht Vertragsbestandteil. Zudem hat erst jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine versteckte Preisklausel überraschend sein kann und somit oftmals nicht Vertragsbestandteil wird.”

 

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Achtung Abofalle: flirtfever

Achtung bei flirtfever! Wie das Portal verbraucherschutz.de berichtet hat flirtfever.de in seinen AGB ein Abonnement-Hinweis versteckt. Dies führt dazu, dass monatlich 99 Cent anfallen.
Angeblich wurden Nutzer bereits bedroht, da sie die Kosten nicht zahlen wollten.

Quelle und weiterführende Informationen: verbraucherschutz.de

Sitemap
BlogPingR.de - Blog Ping-Dienst, Blogmonitor Blogverzeichnis Law Blogs - BlogCatalog Blog Directory Blogverzeichnis Free PageRank Checker
eXTReMe Tracker