Telefonabzocke mit Warteschleifen – Ein Tipp zum Umgehen der Kosten!

Ich denke, es nervt jeden, wenn man in einer Warteschleife hängt, da die Service-Hotline mal wieder vollkommen überlastet ist. Ja, ich habe auch schon 30 Minuten warten “dürfen” – glücklicherweise war es eine kostenfreie Hotline.

Anders sind teure 0180er (zwischen 6 und 24 Cent/Minute) und 0900er Nummern (Anbieter kann Preis frei wählen)! Diese Kosten haben im Kalenderjahr 2011 mit 150 Millionen Euro zu Buche geschlagen. Eine Frechheit und meiner Meinung nach richtige Abzocke!

Der Bundestag hat zwar bereits im Oktober ein Gesetz verabschiedet, welches besagt, dass Wartezeiten nicht berechnet werden dürfen und sowohl die zu erwartenden Kosten als auch die vermutliche Wartezeit angesagt werden müssen. Dies wurde jedoch vom Bundesrat gestoppt – auf Kosten der Verbraucher!

Ich möchte hier auf eine Webseite hinweisen, mit der man aus 0180er Nummern normale Rufnummern herausfinden kann. Somit ist eine kostenfreie Verbindung (falls entsprechende Flatrate vorhanden ist), möglich!

Hier die Seite, mit welcher ihr herausfinden könnt, welche Nummer wirklich hinter der teuren 0180er-Nummer steht: 0180.info

Ich hoffe, ich kann euch damit ein paar Kosten ersparen. Kennt ihr ähnliche Webseiten, evtl. auch für 0900er-Nummern?

Vorsicht bei Anrufen von +436666666

Die Telekomregulierungsbehörde RTR (Österreich) warnt vor Anrufern mit der Nummer +436666666. Nach Hinweisen habe ein “organisierter Missbrauch von Mehrwertdiensten stattgefunden“.

Per Bandansage wurde per Telefon mitgeteilt, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Um diesen stornieren zu können, müsse man eine teure 0900er Nummer anrufen, für welche 3,64 Euro pro Minute abgerechnet wird.

Unter anderem sind folgende Rufnummern bekannt:

0900 570 871
0900 560 306
0900 560 401
0900 560 430
0900 560 490
0900 560 510
0900 560 530
0900 566 511
0900 566 522
0900 566 542
0900 566 547
0900 566 548
0900 566 551
0900 566 552
0900 566 561
0900 566 562
0900 566 563
0900 566 575

Obwohl die meisten der Nummern gesperrt wurden, rät die RTR dazu, die Telefonrechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls abgebuchte Beträge zurückzufordern.

Quelle: kurier.at

Über 5 Millionen User wurden alleine in Deutschland bereits Opfer von Abofallen. Sei es aufgrund von angeblicher Freeware oder scheinbar kostenlosen Services wie Gewinnspiele. Gezahlt wird häufig nur aus Angst vor höheren Kosten oder einem, für die Familie, unbezahlbaren Rechtsstreit. Druck und Unwissenheit der User wird ausgenutzt. Unwissenheit, da bei Verträgen häufig keine Zahlungsverpflichtung besteht. Ein einfacher Widerspruch oder eine Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung würde jedoch genügen.

Zukünftig sollen solche Abofallen der Vergangenheit angehören, denn eine Zahlungspflicht soll deutlich sichtbar gemacht werden. So schreibt haufe.de: “Die Zahlungspflicht muss hervorgehoben und der Preis gut erkennbar sein. In einem gesonderten Kästchen (Button) muss die Schrift„zahlungspflichtig bestellen“ erscheinen.

Auch die Merkmale und/oder Leistungen der bestellten Ware/Dienstleistung und deren Lieferkosten und Laufzeit müssen deutlich dargelegt werden.

Quelle: haufe.de

Wenn auf Ihrer Telefonrechnung falsche Posten auftauchen, müssen Sie diese nicht bezahlen. Dies hat auch eine Hamburgerin so gehandhabt, woraufhin sie nur einen Teil der Rechnung beglich. Ihre Telefonfirma Telefónica dürfe weder mit einer Sperre drohen noch diese Drohung wahrmachen ohne die Forderung zu beweisen, entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11).

Die Kundin gab an, dass 163€ ihrer Rechnung für Sondernummern und Sonderdienste gelistet waren, die sie nie genutzt habe.

Test.de rät Folgendes:

Oft stehen auf der Telefon­rechnung Forderungen von unseriösen Drittanbietern, die einfach behaupten, einen Vertrag mit Ihnen zu haben. Legen Sie per Einschreiben Wider­spruch beim Telefonanbieter ein und nennen Sie die strittigen Posten. Danach lassen Sie die Rechnungs­last­schrift bei der Bank zurück­buchen und über­weisen nur den unstrittigen Betrag. Der Fremdanbieter muss erst den Vertrag mit Ihnen beweisen.

Quelle: Test.de

Das schwarze Schaf im November 2011 geht an moncleronlinekauf.com

Das schwarze Schaf ist ein Negativpreis für die dreisteste Rechtsverletzung im Netz. Im November ging dieser Preis an moncleronlinekauf.com! Es gibt kein Impressum, ein Kontakt ist lediglich per Formular via EMail möglich und bestellen könne man nur mit der Kreditkarte im Voraus.

Außerdem ist die Domain moncleronlinekauf.com erst im August 2011 registriert worden, und zwar von einem Mr Chen aus China.

Das schwarze Schaf beschreibt die Seite folgendermaßen:

Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen – damit locken viele Online-Händler. Jedoch gibt es unter ihnen auch zahlreiche schwarze Schafe, wie zum Beispiel die Seite moncleronlinekauf.com, die laut Verbrauchermeldungen bestellte und bereits bezahlte Ware nicht liefert. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) plant in diesem Jahr jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahren (insgesamt 24 Millionen Menschen), seine Weihnachtsgeschenke im Internet zu kaufen. Doch wer sich für  Online-Shopping entscheidet, sollte vorsichtig sein, denn viele unseriöse Internet-Shops locken mit scheinbar attraktiven Angeboten – wie auch moncleronlinekauf.com. Der Online-Shop bietet Jacken und Accessoires des italienischen Modeherstellers Moncler zu äußerst günstigen Preisen an. Bezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte. Die Lieferzeit ist mit 7-12 Werktagen angegeben. Wie OpSec in diesem Monat jedoch gemeldet wurde und auch verschiedenen Online-Foren zu entnehmen ist, wurden bestellte und bereits bezahlte Produkte überhaupt nicht geliefert.

Bei Preisen, die weit über 50 Prozent unterhalb der regulären Preise liegen, ist zudem äußerst fraglich, ob es sich bei den angebotenen Artikeln überhaupt um Originale handelt. Da die Produkte jedoch mit mehreren hundert Euro immer noch recht teuer sind, entsteht Verbrauchern, die vergeblich auf ihre Ware warten, ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Weitere Anhaltspunkte für die Unseriösität des Shops sind das fehlende Impressum, womit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, sowie Rechtschreibfehler. Dreist ist vor allem auch, dass der Betreiber der Seite, der namentlich nicht in Erscheinung tritt, den Namen eines Markenherstellers missbraucht, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Quelle: das schwarze schaf

Tropmi Payment GmbH versucht für top-of-software.de Geld eintreiben

Die Tropmi Payment GmbH verschickt derzeit Rechnungen, weil Nutzer sich angeblich vor über zwei Jahren bei top-of-software angemeldet haben.

Top-of-software ist schon lange für ihre Tricks bekannt, beispielsweise wurde einem gesagt, man müsse verschiedene Programme auf dem Computer installieren um Videos im Internet ansehen zu können. Dabei musste man persönliche Daten eingeben und kurz darauf erhielt man eine Rechnung über 96€ von der Firma Antassia GmbH (Betreiber von top-of-software), deren Geschäftsführer Alexander Varin auch  opendownload.de betreibt. Auf die, die nicht zahlen, wurde mit Drohungen Druck gemacht.

Nun verschickt die Tropmi Payment GmbH (nach eigenen Angaben eine Tochterfirma der “Content Services Limited”) wieder Rechnungen über 96€. Es seien die 96€ für das zweite Jahr Nutzung von top-of-software fällig. Jeder der eine Rechnung erhält, solle genau nachdenken ob er wirklich über die Kosten aufgeklärt war und sich bewusst angemeldet hat. Sonst wurde man möglicherweise getäuscht, und man solle sich überlegen ob man wirklich zahlen möchte.

Es wird auch nicht erwartet, dass die Tropmi GmbH weiter geht als Drohbriefe zu schreiben. Gegen die Vorgängerfirma Antassia GmbH ist der Verbraucherschutz erfolgreich vorgegangen.

Quelle: Computerbetrug

Achtung: Betrüger geben sich als Thüga-Mitarbeiter aus

Wer in Singen und Umgebung wohnt sollte sich vor Betrügern in Acht nehmen, die sich als Vertreter des Stromanbieters Thüga Energie ausgeben. Nach Anrufen vieler Kunden distanziert sich die Thüga Energie von den angeblichen Mitarbeitern und teilt in einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit mit, dass Kunden nur auf ausdrücklichen und nach Anmeldung besucht würden.

Sofern bereits Verträge unterschrieben wurden, solle der Kunde vom vierzehntägigen Wiederrufsrechts Gebrauch machen.

Quelle: suedkurier

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