- Written by
muehsi
- Posted 3. April 2011 at 17:11
Angeblich, so schilderte die Frau die Forderung der Firma, habe sie einen „Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Download-Service.de“ abgeschlossen. Dafür sollte sie 96 Euro überweisen.
In den „Genuss“ solcher unverhoffter „Verträge“ kommt man gemeinhin, wenn man im Internet auf Seiten windiger Firmen gerät und vermeintlich kostenlose Software herunterladen will. Irgendwo ist dann im Kleingedruckten doch eine monatlich zu entrichtende Gebühr versteckt. Oder man hat einfach irgendwo unbedacht auf der Seite etwas „angeklickt“, was angeblich einen Vertrag zustande kommen ließ.
Im Fall unserer Leserin trifft allerdings beides wohl nicht zu; sie habe weder im Internet herumgeklickt noch etwas heruntergeladen. Trotzdem kam eine Rechnung. Zunächst blieb sie cool, wie es auch Verbraucherschutzseiten empfehlen, und reagierte überhaupt nicht. Doch kurz darauf folgte dann schon eine Mahnung, die Summe hatte sich auf 101 Euro erhöht.
„Bleiben Sie cool. Wenn Sie sich sicher sind, sich gar nicht beim fraglichen Angebot registriert zu haben, brauchen Sie gar nichts zu unternehmen.“ Wenn man jedoch tatsächlich irgendetwas unbedacht „angeklickt“ hat, empfiehlt „Warentest“: „Wenn Sie die Kosten der Abo-Falle übersehen und sich tatsächlich angemeldet haben, sollten Sie unverzüglich etwa so an den Absender der Rechnung schreiben:
„Ich wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abschließen. Den klein geschriebenen Hinweis auf die Kosten auf Ihrer Homepage habe ich nicht wahrgenommen und auch nicht erwartet, da die dort angebotenen Leistungen an zahlreichen anderen Stellen im Internet kostenlos verfügbar sind. Ein Vertrag, der mich zur Zahlung des geforderten Betrags an Sie verpflichtet, liegt daher nicht vor. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner Registrierung bei Ihnen, fechte etwaige Willenserklärungen wegen des Irrtums über den Preis an und kündige alle gegebenenfalls mit Ihnen geschlossenen Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Damit dürfte vielleicht auch vielen unserer Leser geholfen sein.
Telefonterror ohne Ende strapaziert die Nerven
Übrigens: Der oben genannte Abzocker-Trick funktioniert nicht nur per Internet. Auch am Telefon versuchen manche Firmen, Sie über den Tisch zu ziehen, ihnen ein unbedachtes „Ja“ zu entlocken, oder man schiebt es Ihnen einfach unter. Eine Leserin aus Aalen wird gleich von mehreren Firmen wegen angeblicher telefonischer Zusagen verfolgt, wird mit Anrufen von Gewinnspielfirmen und ähnlichem Tag und Nacht belästigt. Offenbar hält man sie in der „Branche“ für ein ideales Opfer; womöglich, weil sie ein- oder mehrmals wirklich jemandem auf den Leim gegangen ist. Die Adressen besonders gutgläubiger Opfer werden in den einschlägigen Kreisen teuer weiterverkauft.
Bei dieser Frau schien uns die Lage so verfahren, dass wir ihr empfohlen haben, sich gegebenenfalls eine neue Telefonnummer geben zu lassen und diese dann weitgehend geheim zu halten. Zunächst will sie sich aber erst mit den von uns empfohlenen Musterbriefen zur Wehr setzen.
Ganz aktuell: „Das Telefonbuch“
Viele Bürger in der Region haben in letzter Zeit Post unter der Überschrift „Das Telefonbuch“ erhalten – das war allerdings kein Brief von der Telekom, sondern von einem privaten Reiseanbieter. Angeblich habe man 1500 Euro gewonnen sowie ein hochwertiges Telefon und ein Handy. Abzuholen sind die Gewinne bei einer „Gewinnfeier“ – und man errät es: Es ist nur eine verbrämte Kaffeefahrt mit nervigen Versuchen, Ihnen irgendwelches Zeug teuer zu verkaufen.
Schonen Sie Ihre Nerven: Papierkorb.
Quelle und gesamter Artikel: Schwäbische Post