Am 12. Dezember wurde vom Landgericht Erfurt ein 29-jähriger Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Internet zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Er habe zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geschädigt, indem er einen Online-Shop eingerichtet und für die angebotenen Artikel – die er nie besaß – gegen Vorkasse Geld kassiert hat. 172.000€ hat er damit eingenommen, mit welchem er ins Ausland flüchten wollte. In Rumänien wurde er festgenommen.

Obwohl die Richter “erhebliche kriminelle Energie” sehen, da der Onlineshop professionell eingerichtet wurde und er damit das Weihnachtsgeschäft ausnutzte, was einige Rechnungen auf über 1.000€ brachte, erhalten wohl einige Geschädigte ihr Geld nicht zurück. Zu Gunsten des Angeklagten wurde außerdem sein Geständnis als auch der Leichtsinn des Kundenverhaltens gewertet.

Quelle: mdr

Gesetzesvorlage für Verbraucherschutz vor Abofallen im Bundestag angekommen

Über 5 Millionen User wurden alleine in Deutschland bereits Opfer von Abofallen. Sei es aufgrund von angeblicher Freeware oder scheinbar kostenlosen Services wie Gewinnspiele. Gezahlt wird häufig nur aus Angst vor höheren Kosten oder einem, für die Familie, unbezahlbaren Rechtsstreit. Druck und Unwissenheit der User wird ausgenutzt. Unwissenheit, da bei Verträgen häufig keine Zahlungsverpflichtung besteht. Ein einfacher Widerspruch oder eine Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung würde jedoch genügen.

Zukünftig sollen solche Abofallen der Vergangenheit angehören, denn eine Zahlungspflicht soll deutlich sichtbar gemacht werden. So schreibt haufe.de: “Die Zahlungspflicht muss hervorgehoben und der Preis gut erkennbar sein. In einem gesonderten Kästchen (Button) muss die Schrift„zahlungspflichtig bestellen“ erscheinen.

Auch die Merkmale und/oder Leistungen der bestellten Ware/Dienstleistung und deren Lieferkosten und Laufzeit müssen deutlich dargelegt werden.

Quelle: haufe.de

Achtung Hacker, Tricks und Packstation-Phishing

Achtung bei Paketstation-Phishing: Hacker werden gewiefter und klauen mit verschiedenen Tricks Ihre Passwörter. Wie man die Möglichkeit dazu minimieren kann, zeigt dieses Video mit wertvollen Tipps:


Hacker, Tricks und Packstationen von verbraucherinfoTV

Eine 32-jährige Rotenburgerin wurde von Phishing-Software, die auf ihrem Computer installiert war, zur Eingabe von 100 Transaktionsnummern (TAN) aufgefordert. Da dieses Popup professionell auf das Layout und Design der Postbank abgestimmt war, gab sie auch entsprechend viele Nummern ein.

Einige Tage später kam die böse Überraschung: Sie hat 650€ auf ein Konto einer ihr unbekannten Person überwiesen. Am nächsten Tag ging sie zur Polizei und erstattet Anzeige. Es gelang den Beamten den Absender der Software zurückzuverfolgen und stellte 3800 weitere Trojaner und Viren auf dem Computer der Frau fest. Eine Antivirensoftware war nicht installiert.

Die Polizei warnt:

“Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen betrügerische Attacken im Internet zu schützen. Insbesondere, wenn man mit seinem Gerät Online-Banking durchführt, ist eine hohe Sicherheitsstufe erforderlich.

Die Polizei kommentiert, dass eine aktuelle Antivirensoftware mit Firewall und Anti-Phishing-Schutz in diesen Fällen ein “Muss” sind. Denn zumeist gelingt es nicht mehr, die Täter zu ermitteln, vor allem wenn sie vom Ausland her operieren. Daher ist es wichtig, sich von vornherein präventiv vor diesen Attacken zu schützen. “Sonst kann es teuer werden, im schlimmsten Fall wird das gesamte Konto abgeräumt und noch der Kreditrahmen ausgeschöpft”, so der Polizeisprecher.”

Quelle: Presseportal

Internetabzocke und Betrug im Internet, Abofallen, Urheberrechtsverletzungen bei Filesharing sind Schwerpunkte dieses Akte 2011 Berichtes. Dabei wird auf Tricks der Betrüger eingegangen und wertvolle Informationen gegeben.


Akte 2011 Spezial: Abofallen, Filesharing – Die… von verbraucherinfoTV

Neuer Betrugsshop? – www.apple-deluxe.net

Eventuell wurde wieder ein neuer Betrugsshop im Internet entdeckt. Es handelt sich dabei um www.apple-deluxe.net.

Warum? Sehr gute (zu gute?) Preise, eine Bezahlung ist nur per Vorkasse möglich und es gibt wohl keinen Shop unter der Adresse.
Außerdem sind keine Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Ähnliches vorhanden.
Die Domain stellt eine Markenrechtsverletzung dar.
Es fehlt eine Umsatzsteuer-Identfikationsnummer.
Es ist weder Inhaber noch Rechtsform angegeben.
Die Domain ist sehr jung (registriert am 18. März 2011).
Außerdem gehört die angegebene HRB-Nummer zu einer Baufirma (http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/2872246).

Quelle: gegen-Abzocke

Achtung: Es ist nicht bestätigt, dass dies ein Betrüger ist. Bitte passt bei diesem Shop verstärkt auf!

Opfer wehren sich gegen Internet-Abzocke

Angeblich, so schilderte die Frau die Forderung der Firma, habe sie einen „Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Download-Service.de“ abgeschlossen. Dafür sollte sie 96 Euro überweisen.
In den „Genuss“ solcher unverhoffter „Verträge“ kommt man gemeinhin, wenn man im Internet auf Seiten windiger Firmen gerät und vermeintlich kostenlose Software herunterladen will. Irgendwo ist dann im Kleingedruckten doch eine monatlich zu entrichtende Gebühr versteckt. Oder man hat einfach irgendwo unbedacht auf der Seite etwas „angeklickt“, was angeblich einen Vertrag zustande kommen ließ.
Im Fall unserer Leserin trifft allerdings beides wohl nicht zu; sie habe weder im Internet herumgeklickt noch etwas heruntergeladen. Trotzdem kam eine Rechnung. Zunächst blieb sie cool, wie es auch Verbraucherschutzseiten empfehlen, und reagierte überhaupt nicht. Doch kurz darauf folgte dann schon eine Mahnung, die Summe hatte sich auf 101 Euro erhöht.

„Bleiben Sie cool. Wenn Sie sich sicher sind, sich gar nicht beim fraglichen Angebot registriert zu haben, brauchen Sie gar nichts zu unternehmen.“ Wenn man jedoch tatsächlich irgendetwas unbedacht „angeklickt“ hat, empfiehlt „Warentest“: „Wenn Sie die Kosten der Abo-Falle übersehen und sich tatsächlich angemeldet haben, sollten Sie unverzüglich etwa so an den Absender der Rechnung schreiben:
„Ich wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abschließen. Den klein geschriebenen Hinweis auf die Kosten auf Ihrer Homepage habe ich nicht wahrgenommen und auch nicht erwartet, da die dort angebotenen Leistungen an zahlreichen anderen Stellen im Internet kostenlos verfügbar sind. Ein Vertrag, der mich zur Zahlung des geforderten Betrags an Sie verpflichtet, liegt daher nicht vor. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner Registrierung bei Ihnen, fechte etwaige Willenserklärungen wegen des Irrtums über den Preis an und kündige alle gegebenenfalls mit Ihnen geschlossenen Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Damit dürfte vielleicht auch vielen unserer Leser geholfen sein.

Telefonterror ohne Ende strapaziert die Nerven
Übrigens: Der oben genannte Abzocker-Trick funktioniert nicht nur per Internet. Auch am Telefon versuchen manche Firmen, Sie über den Tisch zu ziehen, ihnen ein unbedachtes „Ja“ zu entlocken, oder man schiebt es Ihnen einfach unter. Eine Leserin aus Aalen wird gleich von mehreren Firmen wegen angeblicher telefonischer Zusagen verfolgt, wird mit Anrufen von Gewinnspielfirmen und ähnlichem Tag und Nacht belästigt. Offenbar hält man sie in der „Branche“ für ein ideales Opfer; womöglich, weil sie ein- oder mehrmals wirklich jemandem auf den Leim gegangen ist. Die Adressen besonders gutgläubiger Opfer werden in den einschlägigen Kreisen teuer weiterverkauft.
Bei dieser Frau schien uns die Lage so verfahren, dass wir ihr empfohlen haben, sich gegebenenfalls eine neue Telefonnummer geben zu lassen und diese dann weitgehend geheim zu halten. Zunächst will sie sich aber erst mit den von uns empfohlenen Musterbriefen zur Wehr setzen.

Ganz aktuell: „Das Telefonbuch“
Viele Bürger in der Region haben in letzter Zeit Post unter der Überschrift „Das Telefonbuch“ erhalten – das war allerdings kein Brief von der Telekom, sondern von einem privaten Reiseanbieter. Angeblich habe man 1500 Euro gewonnen sowie ein hochwertiges Telefon und ein Handy. Abzuholen sind die Gewinne bei einer „Gewinnfeier“ – und man errät es: Es ist nur eine verbrämte Kaffeefahrt mit nervigen Versuchen, Ihnen irgendwelches Zeug teuer zu verkaufen.
Schonen Sie Ihre Nerven: Papierkorb.

 

Quelle und gesamter Artikel: Schwäbische Post

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