Bei “Video-Aktuell” entpuppt sich die Treueprämie als kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement
Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette “Video-Aktuell Betriebs GmbH”, denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als “Treuepräsent” angeboten wird.Das in ganz Schleswig-Holstein an “treue Kunden” der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.
Listig wird den Angeschriebenen empfohlen auf dem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift als die von Video-Aktuell vorgeschlagene auszuwählen und dabei auch die eigenen Kontodaten nebst einer Einzugsermächtigung zu übermitteln.
Wer den Auswahlcoupon ausfüllt und an Video-Aktuell absendet hat einen Abonnementvertrag abgeschlossen.Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Angeschriebenen, die kein Abonnement abschließen wollen, dies kurzfristig Video-Aktuell unter Angabe der Kundennummer mitzuteilen, zu Beweiszwecken per Einschreiben Rückschein.
Wer nur das Treuepräsent in Form des für 3 Monate kostenlosen Zeitschriftenbezugs nutzen möchte, kann den Auswahlcoupon ausfüllen und absenden. Keinesfalls versäumt werden sollte dann die rechtzeitige Kündigung unter Angabe der Kundennummer und zwar spätestens 6 Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Gratisbelieferung. Damit diese Kündigungsfrist nicht versäumt wird, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben Rückschein schon nach Erhalt der ersten Zeitschrift abzuschicken an: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG , Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf.
Wer die Gratisbelieferung nicht rechtzeitig kündigt kann dass Abo erst zum Ende des einjährigen Bezugszeitraumes beendigen. Die Kündigung muss dann spätestens 6 Wochen vor Ablauf bei der PVZ Pressevertriebszentrale eingehen.
Mehr Informationen auch zur “PVZ Pressevertriebszentrale” erhalten Sie über die Suchmaschine auf unserer Website www.verbraucherzentrale-sh.de.
Bei allen Fragen zum Verbraucherrecht hilft die Rechtsberatung der Vebraucherzentrale.
In dem Schreiben von Schöner Leben hieß es: “Wir suchen den Gewinner der 10.724,49 Euro!”. Man wird aufgefordert, eine Teilnahmeerklärung zurückzusenden. Damit bestellt man allerdings alle vorgedruckten Artikel.
Diese Kopplung von Warenabsatz mit einer Gewinnbeteiligung, sei unlauterer Wettbewerb und Joachim Geburtig, Verbraucherschützer, informiert über weitere “Fallstricke des Anbieters”:
- “eine zustellungsfähige Anschrift von Schöner Leben ist nicht erkennbar,
- die erfassten Daten sollen zu weiteren schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) genutzt werden.”
Die Verbraucherzentrale rät, die Briefe wegzuwerfen und zu ignorieren.
Quelle: nvzmv
Achtung bei der Fakenummer: 01805 420 450
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt wieder vor Anrufern, die sich als Verbraucherschutzzentrale ausgeben.
So wird berichtet, dass eine Frau Schmidt von der Verbraucherzentrale anriefe. Sie behauptet, dass der Angerufene in verschiedenen Glücksspielen (25 Stück) aufgelistet sei und nun bei 24 herausgenommen worden sei, was eigentlich nicht möglich sei. Laut einem Anwalt (Herr Müller) sei dies nur mit dem Abschluss eines Zeitschriftenabonnements für 6 Monate möglich. Dies würde 43,50€ kosten.
Weiter wird von der Verbraucherzentrale berichtet:
“Um dieses Abonnement abzuschließen, würde sich ein Herr Michael Stein vom NTMS-Verlag melden. Der daraufhin anrufende Herr Stein verkauft ein Zeitschriftenabonnement.
Den angerufenen Verbrauchern wird zugleich mitgeteilt, sie erhielten unter der Rufnummer 01805 420 450 eine Bestätigung, dass Frau Claudia Schmidt tatsächlich bei der “Verbraucherzentrale in Stuttgart” arbeite. Bei Rückruf der Rufnummer 01805 420 450 meldet sich dann ein Herr König und leitet den Anruf an Frau Schmidt weiter”
Außerdem:
Folgende Angaben machen die falschen “Verbraucherschützer”:
Angegebene Rückrufnummer (nicht anrufen!):
- 01805 420 450
Angegebene Telefonnummern:
- 0711-6506910
- 030-472740330
Genannte Namen:
- Frau Janine Breuer
- Herr König
- Herr Michael Stein
- Anwalt Herr Müller
- Frau Claudia Schmidt
Genannte Firmen:
- NTMS-Verlag
- Firma OGS
Es wird empfohlen solche Anrufe zu ignorieren. Außerdem weist die Verbraucherzentrale erneut darauf hin, dass sie nicht ungefragt bei Privatpersonen anruft.
Abmahnungen wegen “Urheberrechtsverletzungen, illegalen Downloads oder der unerlaubten Nutzung von Bildmaterial häufen sich immer mehr. Ignorieren sollte man so eine Abmahnung aber auf keinen Fall, denn eine Klage dauert nicht lange und dann sind die Kosten deutlich höher!
Natürlich sind dies keine Vergehen, die kaum Schaden anrichten. Die Musik- und Filmindustrie erleidet dadurch Milliardenschäden. Allerdings sind diese Abmahnungen deutlich überhöht und teilweise auch gar nicht berechtigt. Daher bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt auch juristische Beratung zum Urheberrecht an, die prüfen soll ob eine Forderung rechtens und nicht überhöht ist.
Außerdem rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
- Was ist legal? Tauschbörsen an sich sind nicht illegal. Es ist jedoch nicht erlaubt, Lieder aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen herunterzuladen. Das heißt: Nutzer dürfen Musik weder zum Download anbieten noch selber herunterladen, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist. Werden beispielsweise die aktuellen Hits aus den Charts kostenlos angeboten, sollte deshalb lieber auf den Download verzichtet werden. Aktuelle Titel können legal bei verschiedenen Anbietern für Preise um 1 Euro gekauft und heruntergeladen werden.
- Abmahnung ernst nehmen: Unisono lautet der Vorwurf in dem Schreiben des Anwalts, in einer Tauschbörse illegal Musik, Filme oder auch Fotos heruntergeladen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Über die IP-Adresse des Rechners lässt sich feststellen, wann und wie der Inhaber des Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat – anwaltliche Forderungen wegen illegaler Nutzung finden somit ihren Adressaten. Die Forderungen sind oftmals deftig: eine Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden, zusätzlich seien einige Tausend Euro an Schadenersatz zu zahlen und obendrein Anwaltskosten von über 1.000 Euro fällig. Die Abmahnungen dürfen keinesfalls ignoriert werden – kurze Fristen, rasch drohende Klagen und recht hohe Streitwerte erfordern schnelles Handeln.
- Frist beachten: Flattert eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, darf keine Zeit verloren werden. Weil für die Abgabe der Unterlassungserklärung nur eine sehr kurze Frist – meist drei bis fünf Tage – eingeräumt wird, sollte man sich umgehend juristisch beraten lassen.
- Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft abgeben: Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte auch dann nicht ungeprüft abgegeben werden, wenn der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß begangen wurde. Denn meist beinhaltet diese Erklärung ein Schuldanerkenntnis, das darüber hinaus mit weiteren, meist überhöhten Zahlungsverpflichtungen gekoppelt ist.
- Gedeckelte Abmahngebühren: Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, sind Schadenersatzforderungen und – davon abhängig – die Gebühren des gegnerischen Anwalts oft zu hoch. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie viele Musikstücke illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen wurden. Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber vorgesehen, die gegnerischen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Seit einigen Wochen versucht wieder ein von Dienstleistungsunternehmen beauftragtes Callcenter, die sich am Telefon angeblich als Verbraucherzentrale ausgeben, an persönliche Daten von Verbrauchern im Kreis Saarlouis zu kommen.
Auch auf Nachfrage der Angerufenen, ob wirklich die Verbraucherzentrale Dillingen am Apparat sei, wurde bejaht. Ziemlich dreist!
Die Verbraucherzentrale Saarland schreibt dazu noch Folgendes:
“Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich davor, darauf hereinzufallen und persönliche Daten einschließlich Kontoverbindung abzugleichen oder gar weiterzugeben. Auf solche Anrufe kann man auf mehrere Arten reagieren, schlägt Brigitte Paul von der Beratungsstelle Dillingen vor: entweder einfach auflegen, ohne sich auf den Anrufer einzulassen; oder man notiert Name und Telefonnummer des Unternehmens bzw. Callcenters sowie des Mitarbeiters am Telefon, Datum und Uhrzeit und den Zweck des Anrufs. Denn bevor Verbraucher einen Wettbewerbsverstoß melden, sollten diese Informationen vorliegen, damit eine mögliche Abmahnung nicht schon aus Mangel an Beweisen von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Eine Meldung kann entweder direkt an die Bundesnetzagentur oder die zuständige Verbraucherzentrale erfolgen.”
Quelle: Verbraucherzentrale Saarland
Einen Gewinn in Höhe von 1875 Euro verspricht derzeit ein Schreiben, das viele Verbraucher Sachsen-Anhalts erhalten. „Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Gebühren“ heißt es weiter in dem Schreiben mit dem Briefkopf „Schon BEZahlt.Danke.“ ,
Um welche Gebühren es sich handelt, ist zwar völlig offen, aber die Worte „Schon BEZahlt.Danke.“, die Farbgebung und das Schriftbild suggerieren den Adressaten, dass es sich wohl um die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) handeln würde. Der Absender versteckt sich hinter einer Postfachadresse in Lastrup.
Das Schreiben entpuppt sich nach genauer Betrachtung als Einladung zur Kaffeefahrt. Die vermeintlichen Gewinner sollen sich zur Gewinnübergabe anmelden, für das leibliche Wohl sei gesorgt, auch eine Sonderprämie wird in Aussicht gestellt:„Ein neuer LCD-Flachbildfernseher inklusive ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihr neues Gerät“ wird versprochen, vorausgesetzt ein weiterer Kunde wird mitgebracht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, sich von derartigen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechungen nicht blenden zu lasen. Diese Einladungen können getrost im Papierkorb entsorgt werden.
Update: Die Betrüger sind wohl deutschlandweit unterwegs, bitte aufpassen!
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Update 2: Die Schreiben im Ruhrgebiet gehen wohl auf das Postfach 49644 Vahren.
4.9644 Vahren
Verbraucherzentrale warnt vor Abzockern einer Beratungs- und Servicegebühr
Immer wieder landen Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten. Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. Das ist nicht neu und das funktioniert.
Was aber auffällig bei den gegenwärtig stattfindenden Kaffeefahrten zugenommen hat, ist der Verkauf von Reisen. Hier haben ganze Heerscharen von Anbietern einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Während der Verkaufsveranstaltung wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an. Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der Reiseverträge meist ohne konkrete Ort- und Zeitangaben auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.
Das verdeutlicht auch der aktuell vorliegende Fall einer 82-jährigen Verbraucherin, die sich nicht nur zwei Reisen für jeweils zwei Personen aufschwatzen lies, obwohl sie niemanden zum gemeinsam Verreisen vorweisen kann, sondern auch noch zwei Mal für jeweils zwei Personen eine Beratungs- und Servicegebühr von insgesamt 316 Euro zahlte, obwohl sie nur allein “beraten” oder besser gesagt abgezockt worden ist. Der Reiseveranstalter mit Sitz in Luxemburg reagiert natürlich nicht auf ihre Schreiben.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr, getreu nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im regulären Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die man dann auch einfordern kann.


